„Was kostet bei Ihnen ein Kostenvoranschlag?“ Diese Frage kommt oft, bevor der Kunde überhaupt einen Termin macht. Hinter der Frage steckt oft eine zweite: Muss ich zahlen, wenn ich danach nicht bei Ihnen reparieren lasse? Auf dieser Seite steht, was das Gesetz dazu sagt, wann eine Gebühr erlaubt ist und wie du sie so ansagst, dass niemand überrascht wird. Den ganzen Kostenvoranschlag, von der Anfrage bis zur Rechnung, ordnet die Säule Kostenvoranschlag in der Werkstatt ein. Die Seite gibt den Gesetzesstand vom 29. Oktober 2026 wieder. Das ist keine Rechtsberatung.
Was kostet ein Kostenvoranschlag fürs Auto?
Im Zweifel nichts. § 632 Abs. 3 BGB lautet: Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten. „Im Zweifel“ heißt, wenn Werkstatt und Kunde nichts anderes vereinbart haben.
Damit kannst du dem Kunden die Frage ehrlich beantworten. Bei euch kostet der Kostenvoranschlag entweder nichts, oder er kostet einen Betrag, den du vorher nennst. Einen Richtwert in Euro nennen wir hier bewusst nicht. Das Gesetz kennt keinen, und was ein Betrieb verlangt, hängt an seinem Aufwand und seiner Entscheidung. Wichtig ist nur die Reihenfolge: erst die Ansage, dann die Arbeit.
Was § 632 Abs. 3 BGB für deine Werkstatt bedeutet
Für den Kunden heißt das: Wer Preise vergleicht und dafür Kostenvoranschläge einholt, muss ohne Absprache für keinen davon zahlen. Von dieser Ausgangslage gehst du aus.
Für dich heißt das: Kannst du nicht zeigen, dass der Kunde vorher zugestimmt hat, bleibt es im Streit beim Grundsatz. Eine mündliche Absprache an der Annahme ist möglich, aber schwer zu belegen. Eine Zeile im Auftrag, eine Mail oder eine Nachricht mit der Antwort des Kunden halten sie fest. Das ist keine Rechtsberatung.
Wann ein Kostenvoranschlag Kosten verursachen darf
Eine Gebühr für den Kostenvoranschlag ist dann in Ordnung, wenn drei Dinge zusammenkommen:
- Der Kunde weiß es vorher. Am Telefon, an der Annahme oder in der Antwort auf seine Anfrage, bevor du anfängst.
- Er stimmt zu. Ein „ja, machen Sie“ reicht, wenn du es festhältst.
- Der Betrag steht fest. „Kostet etwas“ ist keine Absprache. Nenne den Betrag oder die Abrechnung nach Zeit.
Fehlt einer der drei Punkte, gilt im Zweifel der Grundsatz aus § 632 Abs. 3 BGB. Ein Aushang an der Annahme kann helfen, ersetzt aber das Gespräch nicht, denn der Kunde muss den Hinweis auch gesehen haben.
Kostenvoranschlag oder Fehlersuche: zwei verschiedene Leistungen
An dieser Stelle entsteht leicht Streit. Als Regel für die Annahme hilft ein Gedanke: Bezahlt wird Arbeit am Fahrzeug, nicht das Blatt Papier.
Ein Kostenvoranschlag ist eine Berechnung. Du schaust dir den Schaden an, wählst Positionen und Teile und schreibst den Preis auf. Fehlersuche ist etwas anderes. Du liest den Fehlerspeicher aus, misst, baust eine Verkleidung ab, machst eine Probefahrt. Das kann als eigene Leistung vereinbart werden, als Werkvertrag nach § 631 BGB mit eigenem Preis. Ob eine Demontage, die nur für die Schätzung nötig ist, noch zum Kostenvoranschlag gehört, hängt davon ab, was bestellt wurde. Deshalb sprichst du sie vorher an. Das ist keine Rechtsberatung.
Wer beides trennt, kann dem Kunden klar sagen: „Den Kostenvoranschlag für die Delle schreibe ich nach den Fotos. Für das Geräusch müssen wir erst suchen, das kostet so viel.“
Kostenvoranschlag Kosten vorher ansagen: so klingt es
Drei Sätze für die Stellen, an denen die Frage kommt. Die Beträge setzt du selbst ein.
| Wo | Satz |
|---|---|
| Telefon | „Den Kostenvoranschlag nach Fotos machen wir ohne Gebühr. Muss das Auto dafür auf die Bühne, kostet das [Betrag], und den verrechnen wir, wenn Sie bei uns reparieren lassen.“ |
| „Danke für die Fotos. Für einen genauen Preis müssen wir die Verkleidung abnehmen. Das kostet [Betrag]. Sollen wir einen Termin dafür machen?“ | |
| Annahme | „Für die Fehlersuche rechnen wir nach Zeit ab, höchstens [Betrag]. Wenn wir die Ursache haben, rufen wir Sie mit dem Kostenvoranschlag für die Reparatur an.“ |
Jeder Satz nennt den Betrag, den Anlass und den nächsten Schritt.
Die Gebühr bei Auftrag verrechnen
Eine Gebühr ist leichter zu erklären, wenn der Kunde bei einer Reparatur nicht doppelt zahlt. Eine Pflicht zur Verrechnung gibt es nicht, das ist deine Entscheidung. Wenn du verrechnest, schreib die Bedingung dazu: bis wann der Auftrag kommen muss und welcher Betrag angerechnet wird.
So wird die Gebühr zum Signal statt zur Hürde. Wer ernsthaft reparieren lassen will, zahlt am Ende nicht mehr. Wer nur Preise sammelt, zahlt für die Arbeit, die du für ihn gemacht hast. Beides ist fair, und beides lässt sich am Telefon in einem Satz erklären.
Wann sich eine Gebühr lohnt und wann nicht
Nicht jeder Kostenvoranschlag braucht eine Gebühr. Für eine Einschätzung nach Fotos oder nach einem kurzen Blick in der Halle kannst du gut darauf verzichten, weil der Aufwand klein ist und die Anfrage sonst vielleicht woanders landet.
Sinnvoll wird eine Gebühr, wenn Arbeit am Fahrzeug nötig ist: Demontage, Diagnose, Vermessung, eine Probefahrt mit Messgerät. Hier entsteht dir ein echter Aufwand, und der Kunde bekommt ein Ergebnis, das er auch bei einem anderen Betrieb nutzen könnte. Eine einfache Regel für die Annahme: Muss jemand ein Werkzeug in die Hand nehmen, wird vorher über Geld gesprochen.
Beispiele aus drei Betrieben
Die Fälle sind Beispiele, keine Kunden von uns.
- Karosserie und Lack: Eine Kundin schickt Fotos von einem Parkrempler. Der Betrieb schreibt den Kostenvoranschlag nach Fotos ohne Gebühr und vermerkt, dass verdeckte Schäden erst nach der Demontage sichtbar werden.
- Kfz-Meisterbetrieb: Ein Kunde meldet einen Wackelkontakt in der Elektrik. Die Fehlersuche wird vorher nach Zeit mit Obergrenze vereinbart und in der Annahme notiert. Der Kostenvoranschlag für die Reparatur folgt, sobald die Ursache feststeht.
- Freie Werkstatt: Ein Kunde fragt nach einem Kostenvoranschlag für eine Kupplung und sagt offen, dass er vergleicht. Für die Probefahrt und die Prüfung nennt der Betrieb vorher einen Betrag und verrechnet ihn bei Auftrag.
Kostenvoranschlag Kosten in der Annahme festhalten
Was am Telefon vereinbart wurde, muss an der Annahme ankommen. Sonst steht der Kunde beim Abholen vor einer Gebühr, von der dein Kollege nichts wusste. Halte deshalb im Auftrag fest, was zum Kostenvoranschlag gilt: ob er etwas kostet, wie viel, und ob die Gebühr verrechnet wird.
Das gehört in denselben Auftrag, der auch die Arbeiten und die Rückruf-Regel enthält. Wie so ein Auftrag aufgebaut ist, zeigt der Ratgeber Reparaturauftrag. Kommt der Kunde zur Besichtigung, hilft ein fester Zeitpunkt, damit die Annahme Zeit für ihn hat. Wie Kunden solche Zeiten selbst wählen, steht im Ratgeber Werkstatttermin online.
Was nach dem Kostenvoranschlag kommt
Mit dem Kostenvoranschlag ist der teuerste Teil oft noch nicht entschieden. Wird der Kunde Auftraggeber, kann während der Reparatur mehr auftauchen. Dann brauchst du eine Reparaturfreigabe, bevor du weiterarbeitest.
Und manchmal reicht der Betrag aus dem Kostenvoranschlag für die vereinbarte Arbeit nicht. Dann musst du den Kunden nach § 649 Abs. 2 BGB unverzüglich informieren, wenn eine wesentliche Überschreitung zu erwarten ist. Was das konkret heißt, steht im Ratgeber Kostenvoranschlag überschritten. Für beide Fälle gilt dieselbe Logik wie bei der Gebühr: Der Kunde erfährt es vorher, nicht an der Kasse.
Wo ein KI-Agent bei der Gebührenfrage hilft
Die Frage nach den Kosten kommt oft per WhatsApp oder Mail, wenn gerade niemand im Büro ist. Für diesen Moment baut Smoke and Luck KI-Agenten, die solche Anfragen lesen und in einen Vorgang legen. Fehlen Fotos oder der Fahrzeugschein, fordert der Agent sie beim Kunden an. Die Antwort zur Gebühr legt er dem Meister als Entwurf hin, nach der Regel, die ihr festgelegt habt. Ob eine Arbeit am Fahrzeug nötig ist und was sie kostet, entscheidet der Meister, und erst nach seiner Freigabe geht die Antwort raus. Eine Anfrage vom Wochenende liegt am Montag fertig vorbereitet da. Ob dein Büro für so einen Agenten bereit ist, beantwortet der Agenten-Check.
Häufige Fragen
Was kostet ein Kostenvoranschlag beim Auto?
Im Zweifel nichts. Nach § 632 Abs. 3 BGB ist ein Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten, also immer dann, wenn Werkstatt und Kunde nichts anderes vereinbart haben. Verlangt eine Werkstatt eine Gebühr, muss sie das vorher sagen. Wie hoch sie ist, legt jeder Betrieb selbst fest; einen gesetzlichen Betrag gibt es nicht. Das ist keine Rechtsberatung.
Darf eine Werkstatt den Kostenvoranschlag berechnen?
Ja, wenn sie das mit dem Kunden vereinbart hat, bevor sie den Kostenvoranschlag erstellt. Ohne diese Absprache greift § 632 Abs. 3 BGB, und der Kostenvoranschlag ist im Zweifel nicht zu bezahlen. Ein Hinweis erst auf der Rechnung ersetzt die Absprache nicht. Am sichersten steht die Gebühr schriftlich im Auftrag oder in der Nachricht an den Kunden.
Wird die Gebühr für den Kostenvoranschlag bei Auftrag verrechnet?
Das ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine Frage der Absprache. Eine Gebühr ist leichter zu erklären, wenn sie bei Auftrag mit der Reparatur verrechnet wird. Wer das so regelt, schreibt es in die Vereinbarung: „Die Gebühr für den Kostenvoranschlag verrechnen wir mit der Reparatur, wenn Sie uns bis zum genannten Datum beauftragen.“
Kostet die Fehlersuche extra?
Fehlersuche ist Arbeit am Fahrzeug, etwa Fehlerspeicher auslesen, Messen oder Bauteile prüfen. Sie kann als eigene Leistung vereinbart werden und gehört dann nicht zum Kostenvoranschlag. Was sie kostet und ob sie nach Zeit oder pauschal abgerechnet wird, vereinbart die Werkstatt vorher mit dem Kunden. Erst wenn die Ursache feststeht, folgt der Kostenvoranschlag für die Reparatur.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 631 Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag, abgerufen am
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 632 Vergütung, abgerufen am
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